Vernehmlassungen

GastroSuisse redet mit

Das Vernehmlassungsverfahren ist ein wichtiger Teil der Gesetzgebung und führt zu mehrheitsfähigen Gesetzen. Die Vernehmlassung ermöglicht es GastroSuisse, zu Gesetzesentwürfen Stellung zu nehmen. Dadurch kann der Verband die Interessen des Gastgewerbes früh im Gesetzgebungsverfahren einbringen. GastroSuisse nimmt zu allen Geschäften und Vorlagen, die für das Gastgewerbe relevant sind, Stellung.

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Pa. Iv. Jost. 23.406. Starke Familien durch angepasste Zulagen

06. Januar 2026
Die Pa. Iv. Jost sieht eine Erhöhung der bundesrechtlichen Mindestsätze der Kinder- und Ausbildungszulagen von 215 auf 250 Franken beziehungsweise von 268 auf 300 Franken pro Monat vor. Dies führt gemäss Schätzungen der Verwaltung zu Mehrkosten von rund 361 Millionen Franken. Ohne finanzielle Mitverantwortung der Kantone beim Ausbau und der Erhöhung der Familienzulagen ist die Pa. Iv. Jost aus Sicht von GastroSuisse nicht vertretbar. Wir empfehlen daher, auf die Vorlage nicht einzutreten, und unterstützen die Minderheit Vietze. Sollte entgegen dieser Einschätzung dennoch auf die Vorlage eingetreten werden, setzt sich GastroSuisse konsequenterweise dafür ein, dass zumindest keine zusätzliche finanzielle Belastung für die Arbeitgeber entsteht.
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