Vernehmlassung über die Reform der beruflichen Vorsorge

Zusammenfassung der Position von GastroSuisse:

Der Vorschlag des Bundesrates (bzw. das Sozialpartner-Modell) weist grosse Schwachstellen auf– vor allem die Rentenzuschläge nach dem Giesskannenprinzip, die Halbierung des Koordinationsabzugs und die massiven Mehrkosten. Das Sozialpartner-Modell enthält aber auch positive Elemente – wie etwa die Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6.0 % und die Beibehaltung der Eintrittsschwelle von 21‘330 Franken. Auf der anderen Seite des Spektrums befindet sich der Vorschlag des Gewerbeverbands. Er ist für das Gastgewerbe zwar wesentlich kostengünstiger als das Sozialpartner-Modell, verfehlt jedoch wichtige Ziele der Reform und ist deshalb politisch chancenlos.


Weder der Vorschlag der Sozialpartner noch das Gewerbeverband-Modell erfüllen die Anforderungen an eine ausgewogene Reform. GastroSuisse unterstützt deshalb den Reformvorschlag der «Allianz für einen vernünftigen Mittelweg». Der Vorschlag positioniert sich als Mittelweg zwischen dem Vorschlag des Bundesrats (Sozialpartner-Modell) und dem Modell des Schweizerischen Gewerbeverbandes. Der «Mittelweg» umfasst die folgenden Massnahmen:

  • Der Mindestumwandlungssatz wird auf 6.0 % gesenkt.
  • Der Koordinationsabzug beträgt 60 % des AHV-Lohns, aber maximal 21‘330 Franken.
  • Die Eintrittsschwelle von 21‘330 Franken wird beibehalten.
  • Die Altersgutschriftensätze werden wie folgt geändert:
    • 20 – 24 Jahre: 9 %
    • 25 – 34 Jahre: 9 %
    • 35 – 44 Jahre: 12 %
    • 45 – 54 Jahre: 16 %
    • 55 – 65 Jahre: 16 %
  • Kompensation der Renteneinbussen für eine Übergangsgeneration von 10 Jahrgängen.

GastroSuisse sieht aber Klärungsbedarf hinsichtlich der Kompensation der Übergangsgeneration. Denn der «Mittelweg» sieht vor, dass die Pensionskassen die Kompensation selber finanzieren (dezentrale Kompensation). Es ist fraglich, ob alle Kassen über die notwendigen finanziellen Ressourcen verfügen. Die dezentrale Kompensation der Übergangsgeneration muss für alle Pensionskassen finanzierbar sein. Andernfalls würde der Verband eine zentrale Lösung mittels BVG-Sicherheitsfonds unterstützen.