Die GastroSuisse Juristen unterstützen Sie mit telefonischer Rechtsberatung zu Fragen rund um den L-GAV und weitere Themen. Ihre Anfragen können Sie telefonisch, per E-Mail per Kontaktformular oder via Mitgliederportal stellen:
Die Härtefallbestimmungen sind kantonal geregelt. Sie können sich deshalb an Ihren Kantonalverband oder direkt an die zuständige kantonale Behörde wenden. Beim Ausfüllen des Gesuchs sollte Ihnen Ihr Treuhänder oder Buchhalter helfen.
Montag bis Donnerstag
09.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
T 0848 377 777
Bitte halten Sie Ihre Mitgliedernummer bereit.
In der Rechtsberatung Westschweiz ergeben sich ab 1. Juli 2023 Neuerungen. Insgesamt wird der Service ausgebaut. Die Anrufe auf die Nummer 022 329 01 01 (Rechtsberatung Westschweiz) werden weitergeleitet und neu bei GastroSuisse in Zürich entgegengenommen. Von Montag bis Donnerstag 09.30 bis 11.30 Uhr erfolgt die Rechtsberatung durch eine kompetente Juristin aus der Westschweiz. Am Nachmittag von 14.00 bis 16.00 Uhr erfolgt die Rechtsberatung durch unsere Deutschschweizer Rechtskonsulenten mit Französischkenntnissen. Neu werden E-Mails an servicejuridique@gastrosuisse.ch auch am Nachmittag bearbeitet.
Montag bis Donnerstag
09.30 Uhr bis 11.30 Uhr (und 14 Uhr bis 16 Uhr, ZH)
T 022 329 01 01
Bitte halten Sie Ihre Mitgliedernummer bereit.
Montag und Dienstag
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
T 091 961 83 11
Bitte halten Sie Ihre Mitgliedernummer bereit.