GastroSuisse Rechtsberatung

Beratung in Deutsch, Französisch oder Italienisch

Die GastroSuisse Juristen unterstützen Sie mit telefonischer Rechtsberatung zu Fragen rund um den L-GAV und weitere Themen. Ihre Anfragen können Sie telefonisch, per E-Mail per Kontaktformular oder via Mitgliederportal stellen:

Zum Kontaktformular

 

Härtefallbestimmungen

Die Härtefallbestimmungen sind kantonal geregelt. Sie können sich deshalb an Ihren Kantonalverband oder direkt an die zuständige kantonale Behörde wenden. Beim Ausfüllen des Gesuchs sollte Ihnen Ihr Treuhänder oder Buchhalter helfen. 

Telefonische Rechtsberatung (exklusiv für Mitglieder)

Rechtsberatung deutsche Schweiz

Montag bis Donnerstag
09.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
T 0848 377 777

Bitte halten Sie Ihre Mitgliedernummer bereit.

Rechtsberatung französische Schweiz

Montag bis Donnerstag
09.30 Uhr bis 11.30 Uhr (und 14 Uhr bis 16 Uhr, ZH)
022 329 01 01

Bitte halten Sie Ihre Mitgliedernummer bereit.

Rechtsberatung italienische Schweiz

Montag und Dienstag
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
091 961 83 11

Bitte halten Sie Ihre Mitgliedernummer bereit.