Die GastroSuisse Juristen unterstützen Sie mit telefonischer Rechtsberatung zu Fragen rund um den L-GAV und weitere Themen. Ihre Anfragen können Sie telefonisch, per E-Mail per Kontaktformular oder via Mitgliederportal stellen:
Die Härtefallbestimmungen sind kantonal geregelt. Sie können sich deshalb an Ihren Kantonalverband oder direkt an die zuständige kantonale Behörde wenden. Beim Ausfüllen des Gesuchs sollte Ihnen Ihr Treuhänder oder Buchhalter helfen.
Montag bis Donnerstag
09.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
T 0848 377 777
Bitte halten Sie Ihre Mitgliedernummer bereit.
Seit dem 1. Juli 2023 werden die Anrufe auf die Nummer 022 329 01 01 (Rechtsberatung Westschweiz) weitergeleitet und bei GastroSuisse in Zürich entgegengenommen. Insgesamt wurde der Service ausgebaut. Von Montag bis Donnerstag 09.30 bis 11.30 Uhr erfolgt die Rechtsberatung durch eine kompetente Juristin aus der Westschweiz. Am Nachmittag von 14.00 bis 16.00 Uhr erfolgt die Rechtsberatung auch durch unsere Deutschschweizer Rechtskonsulenten mit Französischkenntnissen. E-Mails an servicejuridique@gastrosuisse.ch werden von Montag bis Freitag am Vormittag und Nachmittag bearbeitet.
Montag bis Donnerstag
09.30 Uhr bis 11.30 Uhr (und 14 Uhr bis 16 Uhr, ZH)
T 022 329 01 01
Bitte halten Sie Ihre Mitgliedernummer bereit.
Montag und Dienstag
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
T 091 961 83 11
Bitte halten Sie Ihre Mitgliedernummer bereit.