Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland über die gegenseitige Feststellung der Gleichwertigkeit von beruflichen Abschlüssen (Modernisierung der Vereinbarung von 1937)

GastroSuisse begrüsst das verfolgte Ziel der Vorlage, die grenzüberschreitende Mobilität der Fachkräfte zu fördern. Im Branchenvergleich weist das Gastgewerbe den dritthöchsten Anteil an Betrieben aus, die nicht oder nur schwer Arbeitskräfte mit einer Berufslehre rekrutieren können. Aufgrund des Fachkräftemangels ist die Branche ergänzend zum Schweizer Arbeitskräftepool auf ausländische Arbeitnehmende angewiesen. Deutschland stellt als regional und arbeitsmarktlich eng verflochtener Partner ein wichtiges Herkunftsland dar. Gleichzeitig sollen mit dem völkerrechtlichen Abkommen die Berufsausübung und Weiterbildung Schweizer Arbeitskräfte in Deutschland gefördert werden.