Kurzkonsultation zur geplanten Änderung der Covid-19-Härtefallverordnung
8. Juni 2021
GastroSuisse begrüsst, dass sich sowohl das Parlament als auch der Bundesrat mit wichtigen Anpassungen des Härtefallprogramms auseinandergesetzt haben. Nichtsdestotrotz sind die vorgeschlagenen Anpassungen der Covid-19-Härtefallverordnung von der Eidgenössischen Finanzverwaltung für das
Gastgewerbe nicht zufriedenstellend. Die Einführung einer neuen „Härtefall- im Härtefall-Regel“ führt nur zu weiteren Ungerechtigkeiten und
Ungleichbehandlungen gastgewerblicher Unternehmen.
Das Gastgewerbe wird durch seine Abhängigkeit vom Tourismus die Folgen der Coronakrise noch lange spüren. Es ist damit zu rechnen, dass die Nachfrage in der Tourismus-Branche stark unterdurchschnittlich verlaufen wird. Das wird für gastgewerbliche Unternehmen zu weiteren schwerwiegenden Umsatzverlusten führen. In einer Mitglieder-Umfrage von GastroSuisse mit fast 2‘000 Teilnehmern von Mitte April stellte sich heraus, dass mehr als 90 % der gastgewerblichen Unternehmen ihre aktuelle Geschäftslage als schwierig bis sehr prekär beschreiben würden. Der durchschnittliche Verschuldungsgrad stieg gemäss Erhebungen von GastroSuisse seit Ausbruch der Pandemie von 38.7 % auf 50.7 % an. Entsprechend sind diese Unternehmen schlicht nicht für weitere Umsatzeinbusse gewappnet. Die Politik darf sie jetzt nicht einfach im Stich lassen.
Jetzt braucht es umgehend eine Lösung, welche das Härtefall-Programm auf nationaler Ebene regelt. GastroSuisse schlägt dementsprechend Änderungen am Vernehmlassungsentwurf für die Verlängerung des Härtefall-Programms vor.