Revision Vertikalbekanntmachung (VertBek)

2. September 2022

GastroSuisse begrüsst die Aufnahme weiter Paritätsverpflichtungen in die Liste qualitativ schwerwiegender vertikaler Wettbewerbsabreden. Das Parlament hat in der Sommersession 2022 jedoch auch ein Verbot enger Paritätsklauseln beschlossen (Art. 8a UWG). Dieses Gesetz ist gegenwärtig noch nicht in Kraft und momentan lediglich auf Rz 29 des Vernehmlassungsentwurfes der Erläuterungen zur VertBek (Art. 15 lit. j VertBek) in der dazugehörigen Fussnote erwähnt. Der Bundesrat wird demnächst bestimmen, wann das Gesetz in Kraft tritt. Aus unserer Sicht ist es deshalb notwendig, dass dass die Gesetzesanpassung in dieser VertBek Erwähnung findet und nicht erst bei einer nächsten Revision.