Revision der Verordnungen zum Fernmeldegesetz (FMG)

Die Anpassung des Art. 10 der Verordnung über Fernmeldedienste führt dazu, dass Schweizer Kunden besser vor überhöhten Roaming-Tarifen geschützt werden. GastroSuisse unterstützt diese Massnahmen gegen überhöhte Roaming-Tarife. Jedoch sind weitere Schritte notwendig. Denn ausländische Touristen sehen sich weiterhin überhöhten Roaming-Tarifen schutzlos ausgeliefert.


In der EU wurden die Roaming-Gebühren abgeschafft. Seit dem 15. Juni 2017 müssen die EU-Bürgerinnen und Bürger keinen Aufschlag mehr bezahlen, wenn sie ihr Mobiltelefon im EU/EWR-Ausland benutzen. Ausserdem hat die EU Preisobergrenzen für die Tarife, welche sich die Anbieter untereinander verrechnen, festgelegt. Demgegenüber müssen ausländische Touristen in der Schweiz weiterhin unverhältnismässige Roaming-Aufschläge bezahlen. Die Schweiz hat bereits den Ruf, eine teure Tourismusdestination zu sein. Durch die Abschaffung der Roaming-Gebühren in der EU/EWR werden Ferien in der Schweiz gegenüber anderen Alpendestinationen noch teurer. Das gilt insbesondere für Gäste aus dem europäischen Raum. Im Jahr 2017 machten sie etwa 60 Prozent der ausländischen Gäste aus.