Änderung des Stromversorgungsgesetzes (volle Strommarktöffnung, Speicherreserve und Modernisierung der Netzregulierung)

Der Dachverband befürwortet die volle Strommarktöffnung. Dadurch erhalten kleine Endverbraucher ebenfalls die Möglichkeit, auf den freien Markt zu wechseln. Die aktuelle Teilmarktöffnung stellt eine Marktverzerrung dar, die Strombezüger mit einem Verbrauch von unter 100 MWh/Jahr benachteiligt. Davon betroffen sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Haushalte. Das Gastgewerbe weist einen sehr hohen Anteil an KMU auf. Durch die Ungleichbehandlung können sie nicht von den aktuell tieferen Preisen auf dem freien Markt profitieren.