Stellungnahme zur Vernehmlassung des Gasversorgungsgesetzes

Der Gasmarkt ist eine relevante Energiequelle für die gastgewerblichen Betriebe. Gemäss der Vernehmlassungsvorlage soll der Gasmarkt für Endverbraucherinnen und Endverbraucher mit einem jährlichen Verbrauch von mindestens 100 Megawattstunden geöffnet werden (Art. 7 GasVG). Ein grosser Teil der gastgewerblichen Betriebe erreicht diese Mindestmenge nicht und wird somit vom Wettbewerb ausgeschlossen. Der Verband für Hotellerie und Restauration schlägt vor, dass die freie Lieferantenwahl für alle Konsumenten ermöglicht wird. Gleichzeitig sollte der Wechsel auf den freien Markt für kleine Endverbraucher freiwillig sein.