Vernehmlassung zum Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung

GastroSuisse befürwortet die geplante Aufhebung des Eigenmietwertes für am Wohnsitz selbstbewohntes Wohneigentum auf Bundes- und Kantonsebene. Ohne die Besteuerung des Eigenmietwertes sind auch die Abzüge für die Gewinnungskosten nicht mehr erforderlich. Hingegen lehnt GastroSuisse ab, dass auf Bundesebene die ausserfiskalisch motivierten Abzüge für Energiesparen, Umweltschutz, Denkmalpflege und Rückbau für alle Liegenschaften aufgehoben werden. Diese Abzüge müssen für die selbstgenutzten Zweitliegenschaften sowie für vermieteten und verpachteten Liegenschaften erlaubt bleiben. Bezüglich der künftigen Schuldzinsenregelung unterstützt GastroSuisse die Variante 1 (Abzugsfähigkeit im Umfang der steuerbaren Vermögenserträge).