Befristetes Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland über die Mobilität von Dienstleistungserbringern
29. April 2021
GastroSuisse begrüsst und befürwortet das Abkommen im Grundsatz. Die Notwendigkeit einer Regelung ist unbestritten. Auch nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union sollen wirtschaftliche Abkommen nach Möglichkeit weiterverfolgt werden. Das Schweizer Gastgewerbe profitiert von diesem Abkommen: so können international tätige Unternehmen der Branche befristet Arbeitnehmende aus dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland in die Schweiz entsenden. Selbstständig Erwerbende aus dem Vereinigten Königreich sind beispielsweise als Künstlerinnen und Künstler in der Eventbranche tätig und haben daher Berührungspunkte zum Gastgewerbe.