Kleinbetriebe sind Betriebe, die neben dem Arbeitgeber höchstens vier Vollzeitangestellte oder maximal sechs Angestellte (inkl. Teilzeitbeschäftigte und Lernende) mit insgesamt maximal 400 Stellenprozenten beschäftigen. Zusätzlich dürfen pro Kalenderjahr maximal drei Aushilfen mit geringen Pensen beschäftigt werden, ohne dass dadurch das Kleinbetriebsprivileg wegfällt. Ein Pensum gilt als gering, wenn der Bruttolohn pro Kalenderjahr und Person die AHV-rechtliche Grenze für einen geringfügigen Lohn von CHF 2'500.– nicht übersteigt.
Für Kleinbetriebe gilt eine wöchentliche Arbeitszeit von 45 Stunden.