Vernehmlassung zur Änderung des Entsendegesetzes

Der vorliegende Gesetzesentwurf dient der Umsetzung der Motion 18.3473 («Optimierung der flankierenden Massnahmen. Änderung von Artikel 2 des Entsendegesetzes»). Dieser sieht vor, ausländische Entsendebetriebe zur Einhaltung kantonaler Mindestlöhne zu verpflichten, sofern der entsprechende Anwendungsbereich die entsandten ArbeiternehmerInnen umfasst (Art. 2 Abs. 1bis VE-EntsG).

GastroSuisse beurteilt den Gesetzesentwurf unter dem Gesichtspunkt von kantonalen Mindestlöhnen
und nimmt entsprechend Stellung.