Vernehmlassung zum direkten Gegenentwurf des Bundesrates zur Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)»

Die Nutztierhaltung und die Nutztierbestände sind bereits unter der heutigen Gesetzgebung in der Schweiz streng geregelt, eine Verschärfung erachten wir als wirtschaftlich nicht tragbar. Die Grösse eines Tierbestandes sagt nichts über die Einhaltung der Tierschutzvorgaben aus. Grössere Betriebe sind in den allermeisten Fällen vorbildlich und professionell geführt.

Der direkte Gegenentwurf wird die Fleischpreise erhöhen, die schlussendlich die Konsumenten bezahlen – oder eben nicht. Zwar wird in Umfragen immer wieder die Kaufabsicht für Bio- und Labelfleisch aus dem Inland betont. Allerdings spiegelt sich dies nicht unbedingt in den Absatzzahlen wider.

Entscheidend sind nicht die in der Öffentlichkeit geäusserten Kaufabsichten, sondern die konkreten Kaufentscheide und damit die Preissensitivitäten der Konsumentinnen und Konsumenten. Dass die Konsumentinnen und Konsumenten preissensibel sind, bestätigen tagtäglich das Einkaufsverhalten im Discount-Bereich und der Einkaufstourismus. Somit besteht bei einer Preiserhöhung des inländischen Fleisches die Gefahr, dass die Nachfrage nach inländischen Produkten sinkt, respektive die Nachfrage nach importiertem Fleisch aus Kostengründen ansteigt. Im Gastgewerbe machen die Warenkosten nach den Personalkosten fast einen Drittel der Gesamtkosten aus. Eine Preiserhöhung des Schweizer Fleisches hätte somit direkte negative Auswirkungen auf die Branche.