Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG)

GastroSuisse begrüsst die Gesetzesanpassungen, um die Beteiligungen der Umsetzungspartner bei Innovationsprojekten flexibler bemessen und Jungunternehmen stärker fördern zu können. Umsetzungspartner sollen bereits mit Beteiligungsbeträgen ab 40 Prozent und in Einzelfällen auch bei geringeren Anteilen ein Projekt-Gesuch einreichen können. Die Anpassungen ermöglichen es dem Gastgewerbe, sich vermehrt für Innovationsthemen zu engagieren. Denn obwohl das Gastgewerbe von Innovation profierten dürfte, stellen die dafür notwendigen Investitionskosten eine Herausforderung für die einzelnen Betriebe dar. Dies geht aus unserer jährlich durchgeführten Mitgliederumfrage im Gastgewerbe hervor.