Änderung der Ausführungsverordnungen (VZAE, VVWAL, AsylV 2) zum Ausländer- und Integrationsgesetz und zum Asylgesetz (Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme)
23. Mai 2023
Obschon die vorläufige Aufnahme eine Ersatzmassnahme für einen undurchführbaren Wegweisungsvollzug ist, bleibt die grosse Mehrheit der vorläufig Aufgenommenen dauerhaft in der Schweiz. Um neue Anreize für eine Zusammenarbeit zwischen ihnen und Arbeitgebern zu schaffen, müssen verschiedene Einschränkungen fallen, die für die nachhaltige Integration und die Eingliederung in den Arbeitsmarkt hinderlich sind. Die Abschaffung der Bewilligungspflicht für vorläufig Aufgenommene (inkl. Härtefälle), Flüchtlinge und Staatenlose zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und die Digitalisierung der Erwerbsmeldung für Unternehmen sind wichtige Schritte, um Unternehmen die Beschäftigung dieser Personengruppen zu erleichtern. Die Bewilligung eines Kantonswechsels aufgrund von Arbeitszeit und Arbeitsort fördert ebenfalls die Arbeitsmarktintegration und trägt den Sprachkenntnissen der vorläufig Aufgenommenen in den verschiedenen Sprachregionen der Schweiz Rechnung. Aus diesen Gründen unterstützt GastroSuisse die geplante Änderung der Ausführungsverordnungen zum Ausländer- und Integrationsgesetz und zum Asylgesetz.