Umsetzung und Finanzierung der 13. AHV-Rente

01. Juli 2024

Umsetzung: GastroSuisse befürwortet die Umsetzung der 13. AHV-Rente gemäss dem vorliegenden Gesetzesentwurf, der vorsieht, diese einmal jährlich zu Beginn des Auszahlungsmonats Dezember zu gewähren. Diese Regelung entspricht am besten dem ausdrücklichen Volkswillen, wie er im Titel der Initiative und in den Diskussionen im Vorfeld der Abstimmung zum Ausdruck kam. Der Ständerat hat sich durch die einstimmige Annahme der Motion Stark (24.3221) ebenfalls zu einer solchen Umsetzung bekannt.

Finanzierung: Statt einer einseitigen Finanzierung allein durch Lohnbeiträge oder ausschliesslich durch eine Mehrwertsteuererhöhung, befürwortet GastroSuisse die ausgewogene Variante 2A. Die Variante 2A, die eine moderate Anhebung der Mehrwertsteuersätze (+0,4 MwSt.-Punkte) sowie der Beitragssätze (+0,5 Beitragspunkte) vorsieht, ist aus mehreren Gründen wirtschaftlich und gesellschaftlich die beste Lösung:
− Sie berücksichtigt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unserer Mitglieder, in-dem sie die Belastung gleichmässig auf Konsumenten (inkl. Rentner) und Erwerbstätige verteilt. Dadurch wird sichergestellt, dass die Finanzierung der 13. AHV-Rente solide und nachhaltig erfolgt, ohne die Wirtschaft oder den Konsum übermässig zu belasten.
− Gesellschaftlich betrachtet ist diese Variante fair, da sie alle Beteiligten gleichermassen in die Pflicht nimmt. Rentner und Erwerbstätige tragen entsprechend ihrer finanziellen Möglichkeiten bei, was zu einer gerechteren Lastenverteilung führt. Dies stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und gewährleistet, dass die AHV weiterhin breit unterstützt wird.