Änderung der Covid-19-Verordnung Zertifikate: Nationale Anmeldestelle Covid-Zertifikate

27. September 2021

GastroSuisse begrüsst die Entscheidung der Arbeitsgruppe des Bundes, ab dem 11. Oktober 2021 eine zentrale elektronische Anmeldestelle einzurichten. Diese Plattform wird alle Anträge jener Personen prüfen und bearbeiten, welche im Ausland geimpft wurden, oder eine Erkrankung durchgemacht haben, und ein Schweizer Covid-Zertifikat beantragen. Nach erfolgreicher Überprüfung wird das CovidZertifikat über die vom Bund zur Verfügung gestellte Plattform erstellt und an die antragstellende Person versendet. Diese Anmeldestelle entlastet die Kantone und vereinfacht das Anmeldeverfahren für Touristinnen und Touristen aus Drittstaaten. Mit Blick auf den umsatzstarken alpinen Wintertourismus helfen die Massnahmen den gastgewerblichen Betrieben in der Pandemie. Der Bundesrat setzt damit eine Forderung der Tourismusbranche auf pragmatische Weise um.

GastroSuisse erhofft sich durch die nationale Anmeldestelle eine einfache Lösung für Touristen ohne EU-konformes Zertifikat. Entscheidend bleibt, dass der Bund genügend Ressourcen für eine effiziente Umsetzung bereitstellt.

Zudem unterstützt GastroSuisse den Antrag des EDI, die geltende Übergangsfrist für die Benutzung von menschenlesbaren Impfnachweisen um zwei Wochen bis zum 24. Oktober 2021 zu verlängern.