Verordnung über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLV)

11. Februar 2021

Das Parlament hat am 19. Juni 2020 das Überbrückungsleistungsgesetz (ÜLG) verabschiedet. Dieses bezweckt eine Verbesserung der sozialen Absicherung älterer Ausgesteuerter komplementär zu den Eingliederungsmassnahmen älterer Arbeitnehmenden. Die dazu geschaffenen Überbrückungsleistungen (ÜL) sind in Anlehnung an die Ergänzungsleistungen ausgestaltet und werden aus Bundesmitteln finanziert. Die vorliegende Verordnung (ÜLV) regelt die Einzelheiten zur Umsetzung des ÜLG.


Bereits vor der Covid-19-Pandemie stand GastroSuisse den ÜL angesichts der stetig zunehmenden Sozialkosten kritisch gegenüber. Die Folgen der Pandemie auf den Arbeitsmarkt dürften aufgrund einer Zunahme von ÜL-Bezügern einen weiteren Kostenschub auslösen. Erklärtes Ziel der Vorlage sollte daher sein, den bürokratischen Mehraufwand und die finanziellen Kosten bei der Umsetzung der ÜL zu minimieren – unter dem Gesichtspunkt, den Lebensunterhalt der betroffenen Personen zu sichern. Die Erfahrungen aus den Covid-19-Unterstützungsmassnahmen haben die Bedeutung von unbürokratischen Lösungen erneut verdeutlicht – sowohl zu Gunsten einer praxistauglichen Umsetzung als auch einer fristgerechten Auszahlung der Leistungen.

In Bezug auf die Arbeitsmarktintegration älterer Arbeitnehmenden sind wirkungsvollere Instrumente zu prüfen, als sie in der ÜLV dargelegt werden. Beispielsweise könnte eine Reduktion der AHV-Arbeitgeberbeiträge für ältere Arbeitnehmer vermehrt Anreize schaffen, solche Personen länger zu beschäftigen.