19.456 n Pa. Iv. Schneeberger. Leistungen zur Prävention sind im heutigen Umfeld eine wichtige Aufgabe von Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen

23. Mai 2023

GastroSuisse begrüsst, dass Artikel 89a Absatz 8 ZGB mit einer Ziffer 4 ergänzt werden soll. Demnach sollen künftig die Reglemente der Wohlfahrtsfonds auch Leistungen zur Prävention der finanziellen Risiken bei Krankheit, Unfall und Arbeitslosigkeit oder zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Gesundheitsförderung und Prävention vorsehen können und nicht nur Leistungen zur Unterstützung einzelner Personen in einer Notlage, bzw. bei Alter, Tod und Invalidität. Diese Präzisierung der Ermessensleistungen hilft sowohl den Stiftungsräten bei der Entscheidung über die Verwendung des Kapitals des Wohlfahrtsfonds als auch den Aufsichtsbehörden bei der Prüfung der Angemessenheit einer Ermessensleistung.