Vernehmlassung zur Änderung der Tierseuchenverordnung

GastroSuisse begrüsst die Anpassungen der Tierseuchenverordnung. Sie dürften zu einer wirkungsvolleren Bekämpfung von hochansteckenden und anderen Seuchen beitragen. Dazu zählen insbesondere die Aufnahme der Moderhinke als „zu bekämpfende Seuche“ und das nationale Programm zu deren Bekämpfung.

Die Einführung einer Gesundheitsüberwachung für Aquakulturbetriebe wird unterstützt (Art. 23). Aufgrund mangelnder Begriffseingrenzung empfiehlt GastroSuisse bei diesem Artikel jedoch eine Präzisierung (Art. 23 Abs. 1).