Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Härtefallverordnung)

Mit Blick auf Sinn und Zweck der Härtefalllösung – namentlich besonders stark von der Covid-19-Krise betroffene Unternehmen finanziell zu unterstützen – verfehlt der vorliegende Entwurf sein Ziel. Gerade jenen Unternehmen, welche am dringendsten auf eine solche Hilfe angewiesen wären, würde tendenziell deren Zugang erschwert. Darunter sind längst auch solche – wenn nicht die meisten – die vor der Krise finanziell gesund und überlebensfähig waren und sich nun unverschuldet in finanzieller Schieflage befinden.
Der Ruf nach staatlicher Unterstützung liegt nicht in der DNA des Gastgewerbes. Wir wollen unsere Gäste bedienen. Die aktuelle Lage erfordert aber Staatshilfen. Es wäre falsch anzunehmen, dass die aktuelle Krise lediglich die ordentliche Strukturbereinigung beschleunige.