Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 und zu einer Änderung des Asylgesetzes (Schengen Weiterentwicklung)

GastroSuisse begrüsst die Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache. Mit der Übernahme dieser Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands kommt die Schweiz ihrer Verpflichtung gegenüber der EU nach, das Schengen-Assoziierungsabkommen weiterzuführen. Dies ist von grosser Bedeutung für das Gastgewerbe. Denn damit bleibt die Schweiz Teil des europäischen Visaverbunds, der für die Tourismusbranche ein zentraler
Wettbewerbsfaktor darstellt.