Direktbuchung bedeutet, dass die Gäste ihre Unterkunft direkt beim Hotel buchen und nicht bei Drittanbietern wie Reiseveranstaltern oder Online-Reisebüros. Das hat viele Vorteile für Sie als Hotelier und Hotelière. Sie sparen die Kommissionen, haben den persönlichen Kontakt zu ihren Gästen und können so die Beziehungen zu ihnen langfristig pflegen. Zudem sind Sie flexibel bei der Angebots- und Preisgestaltung und können so einen Mehrwert bieten.
Profitieren Sie von den vielen Vorteilen und steigern Sie Ihre Direktbuchungen via Telefon, E-Mail oder Webseite. Wir unterstützen Sie dabei.
Sie können eine breite Palette an Massnahmen nutzen, um potenzielle Gäste auf Ihr Angebot aufmerksam zu machen und sie dazu zu animieren, direkt bei Ihnen zu buchen. In unserem Merkblatt Direktbuchungen finden Sie eine kompakte Übersicht von Handlungsempfehlungen.
In der Schweiz gilt das Gesetz der «Änderung des Bundesgesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)». Paritätsklauseln in Verträgen bezüglich Preis, Verfügbarkeit oder Konditionen zwischen Online-Buchungsplattformen und Beherbergungsbetrieben sind verboten. Konkret bedeutet das für die Beherbergungsunternehmen:
Betreiber von Online-Plattformen zur Buchung von Beherbergungsdienstleistungen dürfen Sie nicht dazu verpflichten, auf deren Plattform denselben oder einen tieferen Preis anzubieten als den Gästen, die direkt bei Ihrem Beherbergungsbetrieb buchen.
Unabhängig von Ihrem Vertrag mit dem Betreiber einer Online-Plattform dürfen Sie Zimmer exklusiv auf Ihren eigenen Plattformen (Webseite) anbieten, selbst wenn diese auf der Online-Plattform nicht mehr verfügbar sind.
Unabhängig von Ihrem Vertrag mit dem Betreiber einer Online-Plattform dürfen Sie jegliche Konditionen exklusiv auf Ihren eigenen Plattformen (Webseite) anbieten. So dürfen Sie beispielsweise Valentinstags-, oder Osterangebote auf Ihrer Webseite anbieten, ohne dass diese Angebote auch auf den Onlineplattformen sichtbar sind.