Konditionen Mitgliedschaft

Mit dem Abschluss einer Mitgliedschaft trittst du automatisch dem Verband GastroSuisse sowie dem Kantonalverband und der Sektion (sofern vorhanden) deines Betriebsstandorts bei. Durch die dreistufige Verbandsstruktur sind wir bestens vernetzt und bieten dir die passende Anlaufstelle für deine Anliegen, regional und national. 

Was muss ich erfüllen, um Mitglied werden zu können?

  • Führen, Gründen oder Übernehmen eines oder mehrerer Gastrobetriebe als natürliche oder juristische Person.
  • Anschluss an GastroSuisse, Kantonalverband und Sektion ist obligatorisch und somit auch die Beitragspflicht gegenüber GastroSuisse, Kantonalverband und Sektion.
  • Je nach Kanton: Fähigkeitsausweis / Betriebsbewilligung.
  • Anschluss an unsere Verbandsausgleichskasse GastroSocial für die Abrechnung der Ausgleichskasse (AHV), sofern nicht schon bei einer branchennahen oder zwischenberuflichen Ausgleichskasse abgerechnet wird. Detaillierte Informationen findest du bei unserer Ausgleichskasse: GastroSocial.
  • Der Gastrobetrieb ist nicht Teil eines landwirtschaftlichen Unternehmens. In solch einer Situation wäre die Familienausgleichskasse deines Kantons zuständig.
  • Sesshaft in der Schweiz. Liechtenstein hat nicht dasselbe AHV-System. Daher ist die Abrechnung über GastroSocial nicht möglich, was Voraussetzung für den Verbandsbeitritt ist.


Achtung: Selbstständigerwerbende ohne BVG-pflichtiges Personal können die Pensionskasse nicht über GastroSocial abrechnen.

Aufbau Mitgliedschaft

Dadurch, dass du einer dreistufigen Organisation beitrittst, gibt es auf allen Stufen teils unterschiedliche Dienstleistungen und Ansprechpartner. Auf unserer Seite www.gastrosuisse.ch findest du alle Dienstleistungen und Angebote, die wir als Dachverband GastroSuisse anbieten. Der Betriebsstandort bestimmt, an welchen Kantonalverband und an welche Sektion du angeschlossen wirst. Für die regionalen/kantonalen Angebote, Vergünstigungen und Dienstleistungen besuche bitte die Webseite des Kantonalverbands, wo dein Betrieb ansässig sein wird.

Mitgliederbeitrag

Der Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:
  • GastroSuisse-Beitrag, Beitrag Kantonalverband, in einzelnen Fällen ein Beitrag für die Sektion oder Zuschläge für z. B. Bildung oder Öffentlichkeitsarbeit. Bei einigen Kantonen ist der Gewerbeverbandsbeitritt obligatorisch und wird teilweise noch separat in Rechnung gestellt.
  • Alle Mitglieder sind grundsätzlich beitragspflichtig gegenüber GastroSuisse, Kantonalverband und Sektion.
  • Die AHV-Bruttolohnsumme (inkl. Unternehmerlohn) bestimmt die Kategorie und somit die Beitragshöhe.*
  • Der Jahresbeitrag wird jeweils für ein Jahr festgelegt und kann sich somit für das neue Kalenderjahr ändern.
  • Bei Neueintritten während eines Kalenderjahres wird der Mitgliederbeitrag pro rata temporis erhoben.
  • In der Tabelle findest du die Beiträge für GastroSuisse für das aktuelle Kalenderjahr. Die Beiträge für Kantonalverband und Sektion unterscheiden sich je nach Standort des Betriebs. Eine unverbindliche Berechnung des gesamten Jahresbeitrags erhältst über folgenden Link:

Beitragsberechnung

  

*Der Beitrag ergibt sich aus der Jahreslohnsumme des vorangegangenen, abgeschlossenen Betriebsjahres gemäss Auskunft von GastroSocial. Im Beitrittsjahr unterliegt sie einer groben Schätzung.

KategorieAHV-Lohnsumme inkl. Unternehmerlohn in CHF*Jahresbeitrag 2026 GastroSuisse in CHFJahresbeitrag KantonalverbandJahresbeitrag Sektion/Region
A1-100 000194.–Unterscheidet sich von Kanton zu KantonUnterscheidet sich von Sektion zu Sektion
B100 001-300 000287.–Unterscheidet sich von Kanton zu KantonUnterscheidet sich von Sektion zu Sektion
C300 001-500 000313.–Unterscheidet sich von Kanton zu KantonUnterscheidet sich von Sektion zu Sektion
D500 001-1 000 000339.–Unterscheidet sich von Kanton zu KantonUnterscheidet sich von Sektion zu Sektion
E1 000 001-3 000 000365.–Unterscheidet sich von Kanton zu KantonUnterscheidet sich von Sektion zu Sektion
F3 000 001-5 000 000857.– Unterscheidet sich von Kanton zu KantonUnterscheidet sich von Sektion zu Sektion
G5 000 001-10 000 000857.–Unterscheidet sich von Kanton zu KantonUnterscheidet sich von Sektion zu Sektion
H> 10 000 001857.–Unterscheidet sich von Kanton zu KantonUnterscheidet sich von Sektion zu Sektion

Weitere Konditionen

  • Eintritt: Ein Neueintritt erfolgt jeweils auf den 1. Tag eines Monats.
  • Ordentlicher Austritt: Der Austritt ist nur auf Ende Dezember unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist möglich. Entscheidend dabei ist das Datum der Annahme bei GastroSuisse und nicht der Poststempel des Absendedatums. Die Kündigung muss schriftlich per E-Mail oder Post erfolgen. Bei juristischen Personen endet zusätzlich die Mitgliedschaft mit deren Auflösung.
  • Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung von Mitgliederbeiträgen.
  • Nicht zahlende Mitglieder werden spätestens per 31. Mai eines Kalenderjahres ausgeschlossen. Damit erlöschen alle Rechte aus der Mitgliedschaft und die Abrechnungsmöglichkeit bei GastroSocial auf den gesetzlichen Termin.
  • Ratenzahlungen sind grundsätzlich nicht möglich.
  • Saisonbetriebe schulden ebenfalls den Jahresbeitrag, da sie für das volle Jahr von den Dienstleistungen profitieren und die Abrechnung der AHV ganzjährig erfolgt.
  • Abrechnungspflicht bei GastroSocial, sofern nicht bei einer branchennahen oder zwischenberuflichen Ausgleichskasse abgerechnet wird.
  • Unsere Statuten findest du hier.