Bundesgesetz über den Miet- und den Pachtzins während Betriebsschliessungen und Einschränkungen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19-Geschäftsmietegesetz)

Nur ein rascher politischer Beschluss kann unzählige Konkurse und Leerstände von Geschäftsräumen verhindern und den Justizapparat entlasten. Der Gesetzesentwurf soll deshalb bis Ende Jahr vom Parlament fertig beraten werden. Der vorliegende Gesetzesentwurf stützt dabei bereits geltendes Recht. Mietverträge enthalten in der Regel eine Bestimmung, wonach ein Mietobjekt zu einem bestimmten Zweck zur Verfügung gestellt wird. Insbesondere für Restaurants, Bars und Clubs vermochte der Vermieter dieser vertraglichen Zusicherung ab dem 17.03.2020 nicht mehr nachzukommen. Damit liegt nach Mehrheitsmeinung ein Mangel im mietrechtlichen Sinn vor, was grundsätzlich eine Herabsetzung des Nettomietzinses rechtfertigt.