Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung
2. September 2022
GastroSuisse befürwortet die Beteiligung des Bundes an an den Kosten der Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung, damit diese eine Erwerbstätigkeit ausüben oder eine Ausbildung absolvieren können. Um zu vermeiden, dass Familien finanziell unterstützt werden, die aufgrund ihres Beschäftigungsgrades ihre Kinder selbst betreuen könnten, muss jedoch in den Ausführungsbestimmungen das kumulative Mindestbeschäftigungsniveau festgelegt werden, das den Anspruch auf den Bundesbeitrag begründet. Zudem sollte die Höhe des Zusatzbeitrages an die Kantone vom bisherigen Engagement des jeweiligen Kantons oder der Gemeinde abhängen. Mit dem Ausbau des Angebots an familienergänzenden Betreuungsplätzen sollen auch die Bedürfnisse von Eltern, die am Abend oder an den Wochenenden arbeiten berücksichtigt werden. Deshalb unterstützt der Verband die Erweiterung und Flexibilisierung der Betreuungszeiten (Art. 13 Abs. 1 Bst. b.).