Änderung des Bundesgesetzes über Regionalpolitik
14. Oktober 2022
GastroSuisse befürwortet die vorgeschlagene Änderung des Bundesgesetzes über Regionalpolitik. Die Unterstützung von wertschöpfungsorientierten Infrastrukturprojekten durch den Bund erfolgt momentan ausschliesslich mittels Darlehen, welche im aktuellen Tiefzinsumfeld grösstenteils zinslos sind. Die Kantone können dagegen bereits heute ihre Äquivalenzleistungen an ein Projekt als Darlehen, als À-fonds-perdu-Beitrag oder als Zinskostenbeitrag gewähren. Neu soll auch der Bund die Möglichkeit haben, im beschränkten Masse Projekte mit À-fonds-perdu-Beiträgen (maximaler Beitrag von CHF 50 000) zu unterstützen. Diese Unterstützung ist nur für kleine Infrastrukturprojekte vorgesehen, welche wirtschaftliche Entwicklungsimpulse für die Region setzen.