Änderung des Finanzhaushaltgesetzes (Abbau der coronabedingten Verschuldung)
10. Dezember 2021
GastroSuisse begrüsst die Bemühungen des Bundesrats, den Ausgleich des Fehlbetrags des Amortisationskontos auf drei Legislaturperioden zu verlängern. Beide vorgeschlagenen Varianten ermöglichen eine wirtschaftliche Erholung, welche nicht durch Entlastungsprogramme oder Steuererhöhungen gefährdet wird. So wird ein Abbau der coronabedingten Verschuldung gewährleistet, ohne eine zusätzliche finanzielle Belastung der Betriebe in Kauf zu nehmen.
Nichtsdestotrotz ist der Branchenverband GastroSuisse darüber enttäuscht, dass die bewilligten Mittel für coronabedingte Wirtschaftshilfen im Jahr 2021 nicht voll ausgeschöpft werden. Seit Wochen setzt sich der Branchenverband für eine Wiedereinführung des HärtefallProgramms ein, um die erheblichen Umsatzrückgänge, welche viele gastgewerbliche Betriebe durch die Ausweitung der Zertifikatspflicht erlitten haben.
Die Befürchtungen des Bundes in Sachen Verschuldung traten nicht ein. In einer frühen Phase der Pandemie prognostizierte Finanzminister Ueli Maurer ein jährliches Defizit von 30 bis 50 Milliarden Franken. Hinzu kämen maximal 40 Milliarden Franken an Überbrückungskrediten (siehe Neue Zürcher Zeitung: Finanzminister Maurer zur Corona-Krise: «Mir ist es nicht mehr wohl in meiner Haut», 29. April 2020). Das macht in der Summe 70 bis 90 Milliarden Franken. Unterdessen wissen wir, dass der Bundeshaushalt 2020 mit einem Defizit von 15,8 Milliarden Franken abschloss und Stand heute Überbrückungskredite im Umfang von 13.1 Milliarden Franken offen sind. Angesichts dieser Zahlen sind die bewilligten Mittel zur Entschädigung der wegen der Corona-Massnahmen notleidenden Härtefälle einzusetzen.