A bis Z

Der Alltag in der Hotellerie und Restauration ist schnelllebig und vielfältig. Die Breite der Themen wirft immer wieder Fragen auf, sowohl in den Betrieben als auch bei den Gästen oder Medien. Wir haben Antworten auf immer wieder diskutierte Punkte zusammengestellt und präsentieren Ihnen diese in unserem A – Z für das Gastgewerbe.


Von Annullationsbedingungen über Bezahlung, Gutscheine, das Glas Wasser, Lärm, Öffnungszeiten bis hin zum Dauerbrenner Trinkgeld erfahren Sie spannende und interessante Fakten.

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  • A

    • Alkohol

      Spirituosen und Alcopops dürfen nicht an unter 18-Jährige abgegeben werden. Das Mindestalter für die Abgabe von alkoholisch gegärten Getränken (wie Bier, Wein, Cidre etc.) ist 16 Jahre (Tessin: abweichende kantonale Regelung). Restaurants sind verpflichtet, mit Hinweisschildern auf die Altersrestriktionen beim Verkauf von Alkohol aufmerksam zu machen und diese – gegebenenfalls durch die Kontrolle der Ausweise – einzuhalten.
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    • Annullationsbedingungen

      Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, empfehlen wir die Annullationsbedingungen jedem Gast spätestens bei der Zimmer-, respektive der Saalreservation schriftlich mitzuteilen. Sie sollten unter anderem die Höhe der Konventionalstrafe respektive Pauschalzahlung bei Nichteinhalten der Reservation sowie Annullationsfristen enthalten, sofern sie nicht bereits in den AGB geregelt und ausgewiesen wurden. 
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  • B

    • Bewirtungspflicht

      Den Unternehmern und Unternehmerinnen steht es grundsätzlich frei, wen sie bewirten und beherbergen wollen, solange das Diskriminierungsverbot nicht verletzt wird. In einzelnen Kantonen (z.B. Genf und Jura) gilt jedoch eine ausdrückliche Bewirtungspflicht, sofern der Gast nicht offensichtlich zahlungsunfähig ist oder sich ungebührlich verhält.
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    • Bezahlung

      Grundsätzlich können sowohl der Betrieb als auch der Gast auf einer Barzahlung bestehen. Dabei müssen schweizerische Umlaufmünzen (maximal 100) sowie Banknoten (unbeschränkt) an Zahlung genommen werden. Die Akzeptanz von Kreditkarten und Lunch-Check-Karten ist nicht zwingend, jedoch vorteilhaft für den Betrieb und kann mit einem entsprechenden Aufkleber gekennzeichnet werden.
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    • Buffet

      Bei der Bedienung eines Buffets haben Gäste nicht das Recht, sich Verpflegung für den ganzen Tag mitzunehmen oder einzupacken.
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    • Bier-Service

      Ein wohlschmeckendes Bier schenken Sie bei einer Temperatur von 4-7 °C aus. Denn der Bier-Service in der Gastronomie hat einen immer höheren Stellenwert. Als Gastro-Unternehmer bietet sich die Chance, die facettenreiche Bier-Kultur zu zelebrieren und sich mit dem Bier-Service zu positionieren.
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  • G

    • Gutschein

      Wer einen Geschenkgutschein kauft, bezahlt bekanntlich im Voraus für eine in der Zukunft beziehbare Dienstleistung oder Ware. Die Forderung verjährt nach den allgemeinen Verjährungsbestimmungen gemäss Art. 127 f.
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    • Glas Wasser

      Der Service von Leitungswasser ist eine gastgewerbliche Leistung, für die Kosten entstehen. Es ist deshalb der unternehmerischen Freiheit jedes Betriebes überlassen, diese Aufwände an den Gast weiter zu verrechnen. Gleichzeitig steht es den Unternehmenden frei, den Service im Sinne der Gästekulanz gratis anzubieten.
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  • H

    • Hausverbot

      Der Geschäftsinhaber darf unerwünschten Gästen ein Hausverbot erteilen. Dieses muss jedoch sachlich begründet sein und darf nicht willkürlich ausgestellt werden. Ein Hausverbot kann befristet oder unbefristet ausgesprochen werden.
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    • Hygiene

      Im Gastgewerbe ist die strenge Handhabung hygienischer Vorschriften zentral. GastroSuisse setzt sich dafür ein, dass die gesetzlichen Vorschriften und deren Vollzug gastgewerbefreundlich und KMU-tauglich sind. Die Leitlinie „Gute Verfahrenspraxis im Gastgewerbe“ (GVG) setzt einheitliche und verbindliche Hygiene-Standards für die Branche.
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    • Hahnenwasser

      Der Service von Hahnenwasser ist eine gastgewerbliche Leistung.Auch der Service von Leitungswasser ist eine gastgewerbliche Leistung, für die Kosten entstehen. Es ist deshalb der unternehmerischen Freiheit jedes Betriebes überlassen, diese Aufwände an den Gast weiter zu verrechnen. Auch eine Dienstleistung hat ihren PreisEs ist eine weit verbreitete Meinung, dass der Konsum von Hahnenwasser im Restaurant nichts kosten dürfe.
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  • J

    • Jugendurlaub

      Das Recht auf Jugendurlaub gewährt allen Arbeitsnehmenden unter 30 Jahren fünf Tage unbezahlten Urlaub pro Dienstjahr für freiwilliges Engagement im Jugendbereich und ist seit 1992 im Schweizer Obligationenrecht (OR 329e) verankert. Der Jugendurlaub ist eine Win-Win-Situation für Arbeitgebende und Arbeitnehmende: Freiwilligenarbeit fördert wichtige Kompetenzen wie Projektkoordination, Verantwortungsbewusstsein und Teamgeist, was sich auch positiv im Berufsleben auswirkt. Als Sprachrohr der Jugend setzt sich die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände SAJV für die Förderung des Jugendurlaubs ein.
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  • K

    • Kinderfreundlichkeit

      Kinder sind die Gäste von Morgen. Nicht zu unterschätzen ist auch ihr Einfluss auf die Restaurantwahl der Eltern. Aus diesem Grund kann es sich für gastgewerbliche Betriebe durchaus lohnen, sich mit Kinderfreundlichkeit zu positionieren und damit vermehrt Familien als Klientel anzusprechen.
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  • L

    • Lärm

      Es liegt in der Verantwortung des Unternehmers für einen angemessenen Lärmpegel in- und ausserhalb des Betriebes zu sorgen. Der Gesetzgeber hat keine konkreten Belastungsgrenzwerte festgesetzt. Vielmehr wird gesetzlich verlangt, das Wohlbefinden der Bevölkerung nicht erheblich zu stören.
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  • M

    • Menükarte

      Die Preise auf der Menükarten müssen leicht zugänglich und in gut lesbarer Form bekannt gegeben werden. Es ist auch möglich, Tagesspeisen und deren Preis auf einer gut sichtbaren Tafel zu notieren. Die Preise werden inklusive Mehrwertsteuer ausgewiesen und gelten als verbindlich.
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    • Mindestkonsumation

      Der Gastgeber kann eine Mindestkonsumation verlangen. Diese muss dem Gast im Voraus klar kommuniziert werden.
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  • N

    • Nachhaltigkeit

      Nachhaltigkeit ist für das Gastgewerbe ein wichtiges Thema, welches zahlreiche Facetten umfasst: Vom Energiesparen über die Verminderung von Food Waste bis hin zur Verwendung von regionalen Produkten. Hier finden Sie mehr Infos und Angebote für Ihre nachhaltige Betriebsführung. 
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  • O

    • Öffnungszeiten

      Die Öffnungszeiten werden einerseits von der jeweiligen Gesetzgebung wie auch vom Unternehmer definiert. Bei Übertretungen wird der Unternehmer – und je nach kantonalem Gastgewerbegesetz auch der Gast – gebüsst.
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    • Online-Bewertungen

      Viele Gäste nutzen Plattformen wie Google oder TripAdvisor, um ihr Erlebnis digital zu bewerten. Deshalb bieten die Bewertungsplattformen für Unternehmen die Chance, sie als Marketinginstrument zu nutzen. Wir empfehlen unseren Mitgliedern, die wichtigsten Bewertungsplattformen wenn möglich regelmässig zu beobachten, zu prüfen und gegebenenfalls zeitnah zu reagieren.
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  • P

    • Picknick

      Der Unternehmer kann die Konsumation von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagen. Allenfalls kann ein Torten- oder Zapfengeld verlangt werden.

      Siehe Zapfen-/Tortengeld
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    • Portionengrösse

      Viele Gäste schätzen es, wenn sie zwischen verschiedenen Portionengrössen wählen können. Deshalb kann es von Vorteil sein, diesem Bedürfnis nach Möglichkeit zu entsprechen. Dabei ist jedoch nicht davon auszugehen, dass sich der Preis proportional zur Portionengrösse verhält.
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    • Preisgestaltung

      Grundsätzlich liegt die Preisgestaltung in der Verantwortung der Unternehmer. Oft wird unterschätzt, wie hoch der zeitliche Aufwand für die Erstellung einer Dienstleistung im Gastgewerbe ist. So sind die Personalkosten klar die grösste Kostenkomponente.
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  • R

    • Reservationen

      Auch wenn mündliche Vereinbarungen rechtsgültig sind, empfiehlt es sich grundsätzlich, Reservationen durch den Gast schriftlich bestätigen zu lassen und klare Annullationsbedingungen zu vereinbaren. Restaurant Reservationen sind gültige Verträge. Die Nichteinhaltung einer Reservation kann zur Schadenersatzpflicht der vertragsbrüchigen Partei führen.
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  • S

    • Schankanlagen/Bier-Service

      Der Bier-Service ist ein Handwerk, welches einen immer höheren Stellenwert in der Gastronomie erhält. Der Schweizer Brauerei-Verband hat dazu einen Leitfaden Schankanlagen bereitgestellt. Mit diesen Tipps glänzen Sie beim Offenausschank mit dem perfekten Service.
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  • T

    • Tiere

      Grundsätzlich sind Tiere in Gastbetrieben an der Leine zu führen. Den Unternehmern ist es erlaubt, das Mitbringen von Tieren zu untersagen. Dafür sollte ein Verbot vor dem Eingang des Betriebes platziert werden.
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    • Trinkgeld

      Im Gastgewerbe ist das Trinkgeld seit 1974 im Preis inbegriffen. Die Abgabe eines sogenannten Overtip ist eine freiwillige Angelegenheit zwischen dem Gast und dem Mitarbeitenden. Die Gäste entscheiden selbst, ob sie etwas geben möchten und wenn ja, wieviel und wem.
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  • V

    • Veranstaltungen

      Veranstaltungen jeglicher Art (Hochzeiten, Taufen, Weihnachtsessen etc.) sollten von den Gastgebern mit den Veranstaltern/Gästen so genau wie möglich geplant und organisiert werden. Es ist dabei empfehlenswert, die Haupteckdaten des Anlasses schriftlich festzuhalten. Details wie z.
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  • Z

    • Zapfen-/Tortengeld

      Das Zapfen- oder Tortengeld ist eine Entschädigung des Gastes für den Service bei selbst mitgebrachten Waren. Mit dem Zapfengeld decken die Unternehmer ihre Kosten (z. B.
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