Bundesgesetz über die Förderung der Beherbergungswirtschaft und Impulsprogramm zur Modernisierung von Beherbergungsbetrieben in saisonalen Feriengebieten

GastroSuisse befürwortet grundsätzlich die Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft und ein neues Bundesgesetz über das Impulsprogramm zur Modernisierung von Beherbergungsbetrieben in saisonalen Feriengebieten. Bei Letzterem schlagen wir allerdings Änderungen vor: 

Die anrechenbaren Investitionskosten sind auf den touristischen Teil der Investitionen beschränkt, um eine mehrfache Förderung von energetischen Massnahmen zu verhindern. Es macht Sinn, dass der Bund keine energetischen Bauteile fördert. Die Definition dieser energetischen Bauteile ist allerdings zu restriktiv. GastroSuisse schlägt eine Präzisierung vor, damit Massnahmen an der Gebäudehülle nicht vom Impulsprogramm ausgenommen werden. Solche Massnahmen tragen ebenfalls zum touristischen Nutzen
eines Beherbergungsbetriebes bei und erfüllen nicht nur eine rein energetische Aufgabe. 

GastroSuisse unterstützt, dass die Förderung mit der Pflicht zur Nutzung des Gebäudes als Beherbergungsbetrieb verbunden ist. . Einen Grundbucheintrag und eine jährliche Selbstdeklaration zur Verhinderung der Umnutzung lehnt GastroSuisse dagegen
ab. Beides ist mit unnötigen Aufwänden für die Beherbergungsbetriebe verbunden. GastroSuisse schlägt vor, die jährliche Selbstdeklaration durch eine Meldepflicht bei einer Umnutzung gemäss Art. 8 Abs. 2 zu ersetzen.