In der Schweiz gilt das Gesetz der «Änderung des Bundesgesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)». Damit werden Paritätsklauseln in Verträgen bezüglich Preis, Verfügbarkeit oder Konditionen zwischen Online-Buchungsplattformen und Beherbergungsbetrieben endgültig verboten. Konkret bedeutet das für die Beherbergungsunternehmen:
GastroSuisse ist erfreut über das Inkrafttreten des Verbotes von Paritätsklauseln. Der Branchenverband setzt sich seit 2020 für eine Aufhebung der Paritätsklauseln durch Online-Plattformen zur Buchung von Beherbergungsdienstleistungen ein.
Die Digitalisierung bleibt ein wichtiger Entwicklungsschwerpunkt im Tourismus. Online-Plattformen sind diesbezüglich ein zentraler Bestandteil. Die Branche bleibt nach wie vor auf eine gute Zusammenarbeit mit den Anbietern von Buchungsplattformen angewiesen, um gemeinsam den Schweizer Tourismus voranzubringen. Die Gesetzesbestimmung trägt dazu bei, dass die Geschäftsbeziehungen nicht durch unlautere Mittel behindert werden.