Änderung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen (FamZG)

Der vorliegende Gesetzesentwurf setzt die Motion «Familienzulagen. Für eine faire Lastenverteilung» (17.3860) um. Diese verlangt einen vollen kantonalen Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen (FAK) in Bezug auf Erwerbstätige nichtlandwirtschaftlicher Berufe. Im Sinne einer fairen Familienpolitik und des Solidaritätsprinzips begrüsst GastroSuisse die dafür vorgesehene Gesetzesanpassung ausdrücklich (Art. 17 Abs. 2 Bst. k VE-FamZG).

Der ursprünglich angedachte Solidaritätsgedanke der Familienausgleichskassen (FAK), die Kosten gleichmässig zu verteilen, funktioniert nicht. Die strukturellen Unterschiede zwischen den verschiedenen Branchen und FAK sind zu gross. Die Beitragssätze schwanken gesamtschweizerisch um fast das 33-fache.