Senkung der Wertfreigrenze im Reiseverkehr
08. Februar 2024
Die Wertfreigrenze schwächt den Wirtschaftsstandort Schweiz und führt zu einer Ungleichbehandlung jener Kunden und Kundinnen, die in der Schweiz einkaufen und Mehrwertsteuer bezahlen. Mit der Senkung der Wertfreigrenze von 300 Franken auf 150 Franken dürfte der bestehende Steuernachteil teilweise verringert werden. Um den finanziellen Schaden durch den Einkaufstourismus wirksam zu bekämpfen, sollte die Wertfreigrenze nach einer Testphase von 150 (oder alternativ von 200) auf 100 Franken gesenkt werden. Mit der Weiterentwicklung und Etablierung der QuickZoll-App dürften die bürokratischen Hürden bis 2030 weiter reduziert werden, damit die Kundinnen und Kunden relativ selbstständig und eigenverantwortlich ihre Waren korrekt deklarieren können.
Im Rahmen der Weiterentwicklung der QuickZoll-App begrüssen wir auch, dass die Mehrwertsteuersätze bis 2027 angepasst und unterschieden werden können, und dass der Bund bis dahin den Normalsatz anwenden will.