GastroSuisse ist als Arbeitgeberverband Sozialpartner für den Landes-Gesamtarbeitsvertrag für das Gastgewerbe (L-GAV). Der L-GAV ist vom Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt und wird dadurch für alle Betriebe anwendbar, sobald sie gastgewerbliche Leistungen anbieten.
Normativ regelt der L-GAV die arbeitsrechtliche Beziehung zwischen dem Arbeitgeber und dem Mitarbeiter. Um die L-GAV-Bestimmungen möglichst optimal zu nutzen, ist der Einsatz der GastroSuisse-Muster-Arbeitsverträge empfohlen.
Ergänzend gelten weitere Gesetze, die zwingender Natur sind und zusätzlich zum L-GAV angewendet werden.
Exklusiv für Mitglieder und Abonnenten bieten wir Merkblätter und Hilfsmittel rund um den L-GAV. Wenn Sie eingeloggt sind, können Sie diese herunterladen.
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