Teilrevision der Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung)

GastroSuisse begrüsst generell die Verknüpfung des Emissionshandels in der Schweiz mit demjenigen der EU und die Angleichungen der Regelungen.

Der Branchenverband lehnt jedoch die Erhöhung des Abgabesatzes auf 120 Franken je Tonne CO2, sofern die Emissionen im Jahr 2020 mehr als 67% der Emissionen von 1990 betrugen, ab. In der momentanen Gesetzgebung festgehalten ist unter anderem ein Abgabesatz von 120 Franken je Tonne CO2, wenn die Emissionen im Jahr 2016 mehr als 76% der Emissionen von 1990 betrugen (vgl. Art. 94). Die Schweiz hat neben Schweden bereits heute die mit Abstand höchste CO2-Besteuerung weltweit. Gerade KMU und viele Branchen, darunter die Gastronomie, haben keine Möglichkeit, sich von der CO2-Abgabe zu befreien.