Sofern Sie keinen Verifizierungscode bekommen, kontaktieren Sie uns über das InfoCenter unter der Nummer 0848 377 111.
Sofern Sie sich noch nicht im Mitgliederportal als aktives Mitglied registriert haben, befindet sich Ihr persönlicher Registrationscode (Web-Code) auf der Rechnung und auf dem Schreiben zu Ihrem Mitgliedsausweis.
Sollte der Registrationscode (Web-Code) nicht mehr aufgedruckt sein, wurde eine Registration bereits vorgenommen.
Prüfen Sie, ob eine andere E-Mail-Adresse verwendet wurde oder prüfen Sie, wer noch eine Registrierung vorgenommen haben könnte. Sollte sich keine Antwort ergeben, kontaktieren Sie das InfoCenter über 0848 377 111.
Prüfen Sie die Aussage der Fehlermeldung, können Sie den Hinweis selber korrigieren und die Fehlermeldung verschwindet? Sollte dies erfolglos sein, kontaktieren Sie das InfoCenter unter der Nummer 0848 377 111.
Der Link für die Zurücksetzung des Passworts wird Ihnen per E-Mail zugesandt. Überprüfen Sie zur Sicherheit den Posteingang sowie den Spam (Junk E-Mail). Falls Sie keine E-Mail erhalten haben, kontaktieren Sie das InfoCenter unter der Nummer 0848 377 111.
In der Regel antwortet die Rechtsberatung an Werktagen innerhalb von ein bis zwei Tagen.
Das Rechtsberatungsteam benötigt einen aussagekräftigen Betreff sowie eine genaue Beschreibung und eine konkrete Frage, um sich Ihrem Anliegen widmen zu können. Wahlweise können zur Unterstützung bereits vorhandene Dokumente problemlos in das Anhang-Fenster geladen werden.
Die GastroSuisse-Rechtsberatung ist telefonisch von Montag bis Donnerstag von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr erreichbar. Am Freitag können Sie sich auch via E-Mail an rechtsdienst@gastrosuisse.ch wenden und bekommen zeitnah eine Antwort.
Der Rechtsdienst von GastroSuisse bietet ausschliesslich eine telefonische Rechtsberatung an. Es handelt sich nicht um eine Rechtsschutzversicherung.
In den meisten Fällen werden Sie nach Zustellung Ihrer Anfragen von einem Rechtskonsulenten telefonisch mit der Nummer 0848 377 111 kontaktiert. Innerhalb der Öffnungszeiten Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 und 13:30 - 17:00 Uhr können Sie uns zurückrufen, sollte es Ihnen nicht möglich sein, den Anruf entgegen zu nehmen.
Seminare, Weiterbildungen, alle Partnerangebote, Verträge (die meisten sind kostenfrei für Mitglieder) auf Ebene GastroSuisse und angeschlossenem Kantonalverband finden Sie hier.
Der Beitrag setzt sich aus drei Stufen zusammen: GastroSuisse-Beitrag, Beitrag vom Kantonalverband, in einzelnen Fällen noch ein Beitrag für die Sektion und Zuschläge für z. B. Bildung und Öffentlichkeitsarbeit. Der Standort des geführten Betriebes ist dabei ausschlaggebend.
Grundlage ist die Jahreslohnsumme inkl. Unternehmerlohn, welche Sie jährlich Ihrer Ausgleichskasse mitteilen müssen. Hieraus berechnet sich dann die Kategorie (A bis E), auf der anschliessend die Beitragshöhe bemessen wird. Diese Kategorie bezieht sich immer auf die Vorjahreslohnsumme.
In einigen Kantonen wird der obligatorische Beitritt in den Gewerbeverband separat verrechnet.
Der Austritt aus dem Branchenverband ist nur per Ende des Kalenderjahres möglich. Dabei gilt zu beachten, dass die Kündigung schriftlich in elektronischer Form oder per Post und unter Einhaltung der sechsmonatigen Kündigungsfrist erfolgen muss.
Will heissen: Kündigungsschreiben werden bis zum 30. Juni des laufenden Jahres berücksichtigt. Entscheidend dabei ist das Datum der Annahme bei GastroSuisse und nicht der Poststempel des Absendedatums.
Die PR-Fonds (Politik & Öffentlichkeitsarbeitsfonds), sowie die Tourismus- und Marketingabgaben helfen GastroSuisse dabei, die politischen und gesellschaftlichen Interessen der Branche zu fördern und zweckgebunden für die politische Arbeit auf eidgenössischer Ebene einzusetzen.
Das Wirtepatent befähigt Sie als Unternehmer, die Verantwortung zur Führung eines gastgewerblichen Betriebes wahrnehmen zu können. Diese Ausbildung kann bei Präsenzunterricht oder im E-Learning absolviert werden.
Das Wirtepatent bzw. der Fähigkeitsausweis für Gastronomie ist kantonal geregelt. Somit können Sie sich an den Kantonalverband wenden, in welchem Sie Ihren Betrieb führen oder Zuhause sind.
Weitere Auskünfte gibt Ihnen die Abteilung der Gastro-Unternehmerausbildung unter der Nummer 044 286 88 11.
Für die Eröffnung der meisten Gastronomiebetriebe (Bars, Cafés, Take-Aways oder Restaurants) braucht es in der Schweiz eine Bewilligung. Da das Gastgewerbe in der Schweiz kantonal geregelt ist, unterscheiden sich die Vorgaben, das Vorgehen, aber auch die Bewilligungsbehörden von Kanton zu Kanton.
Bestenfalls wenden Sie sich an den Kantonalverband, in welchem Sie Ihren Betrieb führen (werden).
Im Mitgliederportal können Sie unter "Mitgliederdaten" -> "Anpassungsformular" Ihre neuen Kontaktangaben dem InfoCenter mitteilen. Diese werden dann zeitnah angepasst.
Wenn aus Ihrer Sicht begründete Zweifel zu Ihrer Ablehnung bestehen, kontaktieren Sie bitte das InfoCenter unter 0848 377 111.
Eine Verbandsmitgliedschaft setzt grundsätzlich die Abrechnung über unsere Verbandsausgleichskasse GastroSocial voraus. Es gibt einzelne Ausnahmen, z. B., wenn Ihre Institution dem Kanton gehört oder wenn Sie aktuell einer zwischenberuflichen oder branchennahen Verbandsausgleichskasse angeschlossen sind. Sofern Sie einer Ausgleichskasse einer Berufsausverbands angeschlossen sind, ist der Wechsel zu GastroSocial obligatorisch.
Die umfangreiche Dienstleistung von GastroSocial bietet Ihnen die Möglichkeit, die Ausgleichs- sowie die Pensionskasse an einem Ort abzurechnen. Dies spart den administrativen Aufwand erheblich.
Zudem kennt sich GastroSocial als Pensions- und Ausgleichskasse in der Gastronomie bestens aus und kann sich somit Ihren Bedürfnissen angleichen. Mehr Informationen zum Angebot von GastroSocial.
Wenn Sie den Mitgliederantrag an GastroSuisse geschickt haben, wird GastroSocial automatisch über Ihren Eintritt informiert und schickt Ihnen alle Antragsdokumente per Post zu. Diese müssen Sie bitte bis spätestens 4 Wochen nach Betriebseröffnung retour senden. Ansonsten findet ein Ausschluss aus dem Verband statt.
Alternativ können Sie auch den Antrag an GastroSocial senden und wir werden dann von unserer Ausgleichskasse über Ihren Eintrittswunsch informiert und stellen Ihnen dann per Post alle Informationen zu.
Die AHV (1. Säule) wird bei Eintrittszeitpunkt zu GastroSocial angeschlossen. Ihre Pensionskassengelder (2. Säule) werden zum Eintrittszeitpunkt über GastroSocial abgerechnet und dann einer L-GAV-konformen Pensionskasse zugewiesen.
Auf der Website www.gastrosocial.ch finden Sie Antworten auf Ihre Fragen und alle Kontaktmöglichkeiten. GastroSuisse hat aus Datenschutzgründen keinen Zugriff auf Ihr Dossier bei GastroSocial und kann daher keine Fragen jeglicher Art beantworten.
Die Verbandszeitung GastroJournal erhalten Sie alle 14 Tage.
Sie können in unserem Mitgliederportal im Menü unter "GastroJournal" den Erhalt der Zeitung unterbrechen, umleiten und stoppen. Klicken Sie auf "Übersicht ansehen".
Das ist durchaus möglich. Unter der Telefonnummer 044 377 53 11 oder auf gastrojournal.ch finden Sie die nötigen Informationen zur Aufschaltung eines Inserats. Für Immobilien- und Stelleninserate profitieren Sie als GastroSuisse-Mitglied von 10 % Rabatt.
Sie können in unserem Mitgliederportal im Menü unter "GastroJournal" den Erhalt der Zeitung an eine andere Adresse umleiten. Klicken Sie auf "Übersicht ansehen."
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Im Navigationsmenü unter "GastroJournal" können Sie unter "Übersicht ansehen" Ihr Abonnement zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen. Sie erhalten keine schriftliche Kündigungsbestätigung.
Mit dem Branchen-Know-how erhalten Mitglieder und Kunden Online-Zugang zu Merkblättern, Musterverträgen, Checklisten und weiterem wertvollen Branchen-Know-how.
Als Mitglied haben Sie vollen Zugang, sobald Sie auf der GastroSuisse Website registriert und eingeloggt sind.
Wir vertreten die Interessen des Gastgewerbes, fördern das Image der Branche, engagieren uns für Berufsbildung und Qualität. Mit zukunftsweisenden Produkten und Dienstleistungen unterstützen wir die Branche in ihrer Entwicklung.
Mitglied werden können natürliche oder juristische Personen, welche einen Betrieb führen, der massgeblich im Gastgewerbe tätig ist. Gute Beispiele wären ein Restaurant oder Take-Away-Betrieb, auch Hotels jeglicher Art und Unternehmer mit einem Foodtruck könnten bei GastroSuisse Mitglied werden.
Viele Kantonalverbände bieten branchenspezifische Kurse und Weiterbildungen an. Beispielsweise können Sie das G1 Grundseminar ausschliesslich bei den Kantonalverbänden absolvieren, bevor Sie die Zertifikatsprüfung von GastroSuisse absolvieren können. Zudem vertreten die Kantonalverbände - genau so wie wir als Dachverband - die Interessen des Gastgewerbes in der Öffentlichkeit und bei Behörden.
Nebst dem Kantonalverband steht Ihnen die zuständige Sektion als Anlaufstelle für mögliche Anliegen mit lokalem Charakter, andererseits als regionales Sprachrohr gegenüber anderen Anspruchsgruppen wie Behörden, der Politik, Medien, aber auch Gästen zur Verfügung.
Kontaktangaben zu einzelnen Sektionen finden Sie auf den jeweiligen kantonalen Verbandswebseiten.
Im Hauptmenü unter "Mitgliedsdaten" finden Sie bei "Mitgliedschaft ansehen" die Kontaktdaten Ihres Kantonalverbands.
Die Anmeldung beim Kantonalverband und der Sektion erfolgt automatisch beim Ausfüllen des Mitgliederantrags von GastroSuisse.
Die Schweizer Hotelklassifikation GastroSuisse ist ein einheitliches System und gilt in der ganzen Schweiz. Sie steht den Betriebstypen Hotel (mit Restauration) und Hotel Garni (nur Frühstück) zur Verfügung. Die Teilnahme an der Klassifikation ist freiwillig und unabhängig von einer Mitgliedschaft bei GastroSuisse.
Die Hotel- und Beherbergungsbetriebe werden in fünf Kategorien, von 1-Stern bis 5-Sterne eingeteilt und mit einem entsprechenden Label ausgezeichnet. Superior-Kategorien sind nicht möglich.
Die Klassifikation ist gültig für drei Jahre. Bereits klassifizierte Hotels werden regelmässig alle drei Jahre überprüft und deren Einstufung bestätigt, gegebenenfalls geändert oder die Klassifikation gänzlich aberkannt.
Die Hotels werden anhand definierter und für die Einstufung verbindlicher Kriterien, die auf den Empfehlungen des europäischen Verbandes HOTREC basieren, klassifiziert. Die Kriterien können Sie in folgendem Katalog einsehen.