Energie: Bewirtschaftungsmassnahmen Strom

12. Dezember 2022

GastroSuisse begrüsst, dass die geplanten Massnahmen kaum in die Arbeitsprozesse eingreifen und keine besonders geschäftsrelevanten Komponenten verbietet. Zudem berücksichtigt der Verordnungsentwurf die bisherige Gesetzgebung. In diesem Zusammenhang befürwortet GastroSuisse ausdrücklich die bei Kühl- und Gefriermöbeln gewährten Ausnahmen von der Maximaltemperatur zugunsten der Lebensmittelsicherheit. Andernfalls könnte das Gastgewerbe nicht mehr alle lebensmittelrechtlichen Auflagen einhalten. Einzelne Bestimmungen im Verordnungsentwurf sollten allerdings noch präzisiert werden, damit die Rechtssicherheit garantiert bleibt.

Im Hinblick auf eine Kontingentierung spricht sich GastroSuisse für eine Anpassung der Referenzmenge und -periode aus. Die Entwürfe bestrafen von den Corona-Massnahmen betroffene Unternehmen, die bereits seit dem Sommer 2022 Strom sparen.