Änderung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG): Einschränkungen für Reisen ins Ausland und Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme

GastroSuisse begrüsst die Förderung der Arbeitsmarktfähigkeit. Das Gastgewerbe gilt als wichtige Erwerbsbranche für vorläufig Aufgenommene. Gut ein Drittel der Erwerbstätigen aus dieser Gruppe sind in dieser Branche beschäftigt. Damit stellt das Gastgewerbe einen wichtigen Pfeiler des schweizerischen Integrationssystems dar.

Der Verband für Hotellerie und Restauration unterstützt die Bestrebungen, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Integration und finanzielle Selbstständigkeit von vorläufig Aufgenommenen zu verbessern. Ein flexiblerer Kantonswechsel (gemäss Art. 85b Abs. 3 E-AIG) erhöht deren Chancen für eine langfristige Arbeitsmarktintegration. Damit erschliesst sich dem Gastgewerbe ein grösserer Kreis an Arbeitskräften, die oftmals länderspezifische gastronomische Vorkenntnisse mitbringen und qualifiziert sind.