UKRAINE: Anpassungen Lebensmittelrecht

8. Juni 2022

Analog dem Vorgehen während der Corona-Krise sollen im Fall von Lieferengpässen unkomplizierte Abweichungen bei der Lebensmittelinformation und -deklaration möglich sein. Mit einer gut sichtbaren Kennzeichnung und einem Verweis auf eine Webseite mit weiteren Informationen sind aus Sicht GastroSuisse auch die Konsumenten ausreichend informiert.

GastroSuisse geht davon aus, dass die nun geschaffene Grundlage für abweichende Vorgaben gemäss EDI in Zukunft auch für offen in den Verkehr gebrachte Lebensmittel gemäss Art. 39 LGV gelten kann.