Verordnung über die Einfuhr von nachhaltig produziertem Palmöl aus Indonesien zum Präferenz-Zollansatz

22. März 2021

Das Stimmvolk hat am 7. März 2021 das umfassende Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (CEPA) zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien gutgeheissen. Folglich tritt das CEPA in Kraft. Der vorliegende Verordnungsentwurf präzisiert die Umsetzung der Nachhaltigkeitskonditionalität für Palmöl (Art. 8.10 CEPA). GastroSuisse begrüsst die Absicht des Bundesrats, dabei eine strikte Umsetzung zu verfolgen, die gleichzeitig «so wenig handelshemmend wie möglich» sein soll.

Aus Sicht von GastroSuisse sind beim Abbau des Grenzschutzes von Agrarrohstoffen unterschiedliche Dimensionen und Konsequenzen zu berücksichtigen. Der Abbau von Handelshemmnissen dürfte die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Landwirtschaft stärken. Als wichtiger Abnehmer profitiert auch das Gastgewerbe davon. Gleichzeitig ist der Branche die Nachhaltigkeit ein Anliegen. Um den vielseitigen Gästebedürfnissen nachzukommen, sollen nachhaltig produzierte Produkte deshalb einen integralen Bestandteil des grenzüberschreitenden Handels darstellen. Letztlich darf der Abbau des Grenzschutzes aus Sicht der Ernährungssicherheit nicht zu einem deutlichen Anstieg von importierten Produkten führen, welche nicht dieselben Produktions- und Qualitätsstandards wie die der Schweizer Landwirtschaft erfüllen.

Mit der Nachhaltigkeitskonditionalität für Palmöl stellt das CEPA zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien ein ausgewogenes Gesamtpaket dar, welches die vorgängig erwähnten Aspekte miteinander vereint. Die vorliegende Verordnung folgt diesem Prinzip, weshalb GastroSuisse den Entwurf begrüsst.