Themen

GastroSuisse verfolgt aktuell u. a. folgende Schwerpunktthemen: 


Fortführung des MwSt.-Beherbergungssatzes

Der MwSt.-Beherbergungssatz soll über das Jahr 2027 hinaus verlängert werden. Der Bundesrat plant mit einer Nichtverlängerung. Damit würde ab dem Jahr 2028 für Beherbergungsdienstleistungen der Normalsatz gelten. Zwei wortgleiche Motionen von Ständerätin Esther Friedli (Mo. 24.3635) und Nationalrat Philipp Matthias Bregy (Mo. 24.3624) verlangen eine Beibehaltung des MwSt.-Beherbergungssatzes.


Trinkgeld-Regelung

GastroSuisse setzt sich für optimale Rahmenbedingungen beim Trinkgeld ein. Ein parlamentarischer Vorstoss von Nationalrat Vincent Maitre verlangt, dass Trinkgelder im Gastgewerbe in jedem Fall steuer- und abgabebefreit sein sollen (Mo. 24.4202). Der Branchenverband unterstützt die Forderung. Die Motion verbessert die Rechtssicherheit und beseitigt aktuelle Unschärfen bezüglich der Trinkgeldpraxis im Gastgewerbe, die sich grundsätzlich bewährt hat.


Schutz der Sozialpartnerschaft vor staatlichen Eingriffen

GastroSuisse setzt sich für den Vorrang von Mindestlöhnen in allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen (ave GAV) vor staatlichen Mindestlöhnen ein. Seit 2017 können kantonale Regelungen die Mindestlohnbestimmungen eines ave GAV aushebeln. In der Schweiz handeln die Arbeitnehmer und Arbeitgeber traditionell gemeinsam die Arbeitsbedingungen aus. Diese Sozialpartnerschaft ist ein Erfolgsmodell und garantiert den sozialen Frieden seit über 100 Jahren. Zunehmend läuft sie jedoch Gefahr, durch kantonale Vorstösse übersteuert zu werden. Es droht ein Flickenteppich bei den Arbeitsbedingungen. Zudem benachteiligen solche Eingriffe Branchen mit ave GAV. Sie berücksichtigen nicht, dass ave GAV das Arbeitsverhältnis umfassend regeln. Kantonale Eingriffe gefährden damit die Zukunft der ave GAV. Ein einheitlicher Mindestlohn mindert auch den Wert der Aus- und Weiterbildung – im Gegensatz zu abgestuften Branchen-Mindestlöhnen, welche die Ausbildung, die Berufsart und/oder die Erfahrung mitberücksichtigen. Zusammen mit 28 weiteren Branchen- und Wirtschaftsverbänden setzt sich GastroSuisse für die Umsetzung der vom Parlament angenommenen Motion Ettlin «Sozialpartnerschaft vor umstrittenen Eingriffen schützen» (20.4738) ein, welche den Vorrang von Mindestlöhnen in ave GAV vor kantonalen Mindestlöhnen regelt.


Senkung der Zinssätze für Covid-19-Kredite

Im Frühjahr 2020, als die Wirtschaft wegen der Pandemie eingeschränkt war, sprach der Bundesrat via Banken günstige, durch den Bund abgesicherte Kredite. Zuerst lagen die Zinssätze bei 0 bzw. 0,5 Prozent. Später, mit steigendem Leitzins, erhöhte der Bundesrat sie auf 1,5 bzw. 2 Prozent. Im vergangenen Jahr fiel der Leitzins wieder. Deshalb forderte GastroSuisse zusammen mit anderen Verbänden, die Zinsen aufs ursprüngliche Niveau zu senken. Der Bundesrat reduziert sie nun per 1. April 2025 auf 0,25 bzw. 0,75 Prozent. Das ist ein wichtiger Schritt, aber nicht ausreichend. Die Zinssätze für Kredite unter 500 000 Franken sind ganz zu streichen und für höhere Beträge auf 0,5 Prozent zu begrenzen. Dafür setzt sich GastroSuisse weiterhin ein.

Zur Medienmitteilung


Schutz vor missbräuchlichen Online-Bewertungen

Der Ständerat beauftragt den Bundesrat, Massnahmen gegen missbräuchliche Online-Bewertungen zu prüfen. GastroSuisse begrüsst diesen Entscheid und setzt sich für Massnahmen zur Verhinderung und Unterbindung von Fake-Bewertungen ein. Onlinebewertungen beeinflussen Kaufentscheidungen und sind somit ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Sie fördern die Transparenz, bergen jedoch auch Risiken, da Anonymität missbräuchliche Praktiken wie gefälschte, gekaufte oder schädigende Bewertungen begünstigt. Das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ermöglicht es zwar bereits heute den betroffenen Unternehmen, gegen rufschädigende Bewertungen vorzugehen. Dafür müssten diese Unternehmen jedoch den Rechtsweg beschreiten. Dieser ist zeit- und kostenintensiv, weshalb entsprechende Schritte in den allermeisten Fällen ausbleiben. 


Kündigungsfristen

Es ist eine verbreitete Praxis, das Ende eines Arbeitsverhältnisses vertraglich auf das Monatsende festzulegen. In diesen Fällen verschiebt sich gemäss OR das Ende des Arbeitsverhältnisses bei einer Absenz von einem Tag bereits um einen ganzen Monat. GastroSuisse setzt sich gegen eine unverhältnismässige Verlängerung der Kündigungsfrist bei Kurzabsenzen ein.