Härtefallverordnung 2022

17. Januar 2022

GastroSuisse begrüsst die rasche Wiederaufnahme der Härtefallmassnahmen und national einheitlicher ausgestaltete Härtefallmassnahmen. Gegenüber der alten Härtefallverordnung führt die neu vorgesehene Bemessung der Härtefallentschädigung im Grundsatz zu einer bedarfsgerechteren Verteilung der Gelder. Dennoch wird der vorliegende Entwurf der Covid-19-Härtefallverordnung 2022 dem Willen des Parlamentes, der ausserordentlichen Situation im Gastgewerbe sowie in weiteren Branchen und den aktuellen coronabezogenen Entwicklungen zu wenig gerecht. Die meisten gastgewerblichen Betriebe wurden bereits im Jahr 2021 nicht ausreichend entschädigt. Eine Mitgliederumfrage bei rund 2'000 Mitgliedern ergab: Nur die Hälfte der Betriebe fanden die Entschädigungen bis Juni 2021 ausreichend. Ab Juli 2021 geben sogar 80 Prozent an, ungenügend entschädigt worden zu sein.