Tiere

Grundsätzlich sind Tiere in Gastbetrieben an der Leine zu führen. Den Unternehmern ist es erlaubt, das Mitbringen von Tieren zu untersagen. Dafür sollte ein Verbot vor dem Eingang des Betriebes platziert werden.

Haustiere sind generell von allen Räumen, in welchen sich Lebensmittel befinden, fern zu halten. Für die öffentlich zugänglichen Räume kann die verantwortliche Person das Mitführen von z.B. Hunden bewilligen.