Trinkgeld

Im Gastgewerbe ist das Trinkgeld seit 1974 im Preis inbegriffen. Die Abgabe eines sogenannten Overtip ist eine freiwillige Angelegenheit zwischen dem Gast und dem Mitarbeitenden. Die Gäste entscheiden selbst, ob sie etwas geben möchten und wenn ja, wieviel und wem. In der Praxis wird der Overtip als Geste der Wertschätzung vor allem dann gewährt, wenn damit eine besondere Aufmerksamkeit und/oder eine zusätzliche Dienstleistung anerkannt werden soll. Da es sich um eine freiwillige und persönliche Angelegenheit handelt, liegen keine statistischen Daten oder Zahlen zum Trinkgeld vor.

In manchen Restaurants werden die Trinkgelder unter den Mitarbeitenden aufgeteilt. Allgemein gültige Regelungen gibt es nicht, die betriebliche Praxis ist unterschiedlich.

Grundsätzlich sind Trinkgelder kein Lohn und auch kein Bestandteil davon. Das Gastgewerbe verfügt über einen guten Landes-Gesamtarbeitsvertrag. Er garantiert faire, marktgerechte Anstellungsbedingungen gemäss den wirtschaftlichen Möglichkeiten unserer Branche.

Mehr zur Abrechnung des Trinkgeldes auf dem Lohnausweis finden Sie hier: GastroSuisse Lohnausweis