Lärm

Es liegt in der Verantwortung des Unternehmers für einen angemessenen Lärmpegel in- und ausserhalb des Betriebes zu sorgen. Der Gesetzgeber hat keine konkreten Belastungsgrenzwerte festgesetzt. Vielmehr wird gesetzlich verlangt, das Wohlbefinden der Bevölkerung nicht erheblich zu stören. Rechtliche Konflikte sollten präventiv und proaktiv vermieden werden.

Die Lärmemission lässt sich bereits mit einfachen Massnahmen eindämmen: Sich draussen unterhaltende Gäste sollten – nötigenfalls durch Sicherheitspersonal – zu ruhigem Verhalten ermahnt werden. Als besonders wirkungsvoll können sich ausserdem bauliche Massnahmen (Dämmstoffe oder schallschluckende Trenn­wände) bzw. die Konsultation eines spezialisierten Akustikbüros («Rocket­Science») erweisen. Allenfalls reicht es im Übrigen bereits aus, Lautsprecher der Musikanlage zu verschieben, Türen und Fenster konsequent geschlossen zu halten oder einen Schallpegelbegrenzer einzubauen.