Glas Wasser

Der Service von Leitungswasser ist eine gastgewerbliche Leistung, für die Kosten entstehen. Es ist deshalb der unternehmerischen Freiheit jedes Betriebes überlassen, diese Aufwände an den Gast weiter zu verrechnen. Gleichzeitig steht es den Unternehmenden frei, den Service im Sinne der Gästekulanz gratis anzubieten. Eine Ausnahme besteht im Kanton Tessin. Hier muss gemäss kantonalem Gastgewerbegesetz und Verordnung auf Verlangen dann gratis Wasser abgegeben werden, wenn eine Hauptmahlzeit serviert wird.

Der Preis für die Abgabe von Hahnenwasser wird vor allem durch die Kosten für die Dienstleistung bestimmt. Dabei ist zu beachten, dass im Gastgewerbe fast die Hälfte eines Umsatzfrankens für die Personalkosten aufgewendet werden. Insgesamt gibt ein Betrieb fast 80 Prozent der Einnahmen allein für die Deckung von Personalkosten und allgemeinen Betriebsaufwänden, wie Miete, Strom- und Heizkosten, aus.

Es ist wichtig, die Gäste über den allfälligen Preis von Hahnenwasser klar zu informieren und diesen transparent auf der Speisekarte zu deklarieren. Weiter muss Leitungswasser für den Gast deutlich von Mineral- und Quellwasser zu unterscheiden sein.