Alkohol

Spirituosen und Alcopops dürfen nicht an unter 18-Jährige abgegeben werden. Das Mindestalter für die Abgabe von alkoholisch gegärten Getränken (wie Bier, Wein, Cidre etc.) ist 16 Jahre (Tessin: abweichende kantonale Regelung).

Restaurants sind verpflichtet, mit Hinweisschildern auf die Altersrestriktionen beim Verkauf von Alkohol aufmerksam zu machen und diese – gegebenenfalls durch die Kontrolle der Ausweise – einzuhalten. Testkäufe zur Überprüfung der Einhaltung der Alterslimiten sind allerdings unzulässig. Im Falle einer Büssung infolge eines Testkaufes empfiehlt es sich, umgehend unsere Rechtsberatung zu kontaktieren.

Mit der praktischen Jahrgangstabelle im Kreditkartenformat wissen Servicemitarbeitende schnell und einfach, ab welchem Alter jemand Alkohol bestellen darf und welche Getränke ausgeschenkt werden dürfen.

Unterlagen (z.B. Plakate oder die beliebten Jahrgangstabellen) zur Jugendschutzkampagne von GastroSuisse, die vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG mitunterstützt wird, können für Mitglieder kostenlos bestellt werden; Normalpreis CHF 7.–. 

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