Gastgewerbe: Sozialpartner geben definitive Mindestlöhne 2023 bekannt
Aufsichtskommission für den L-GAV
Basel.- Die Sozialpartner im Gastgewerbe hatten sich bereits Anfang Juni auf die Mindestlöhne für 2023 geeinigt. Diese erhöhen sich im Vergleich zum Vorjahr gemäss der Teuerung auf Basis der Septemberprognose 2022. Zusätzlich steigen die Löhne real um bis zu 40 Franken pro Monat je nach Lohnstufe. Aufgrund der nun vorliegenden Angaben des SECO konnten die definitiven Mindestlöhne berechnet werden. Die Verlängerung der Allgemeinverbindlicherklärung des L-GAV bis Ende 2023 haben die Sozialpartner beim Bundesrat beantragt.
Die Teuerung wird auf allen Lohnstufen ausgeglichen. Zusätzlich steigen die monatlichen Mindestlöhne real um 10 bis 40 Franken je nach Lohnstufe mit Ausnahme der Lohnkategorie ohne Berufslehre.
Die Sozialpartner verhandeln gemäss Art. 34 L-GAV jährlich über eine Anpassung der Mindestlöhne. Es sind dies auf Arbeitnehmerseite Hotel & Gastro Union, Syna und Unia, auf der Arbeitgeberseite GastroSuisse, HotellerieSuisse sowie Swiss Catering Association SCA.
Bei dieser Gelegenheit erinnern die Sozialpartner gerne an das Aus- und Weiterbildungsprogramm des L-GAV. Dank diesem sind aktuell über 40 Aus- und Weiterbildungen im Gastgewerbe bis Ende 2023 weitestgehend kostenlos.
Koordinationsstelle für Medienanfragen:
Sabine Bosshardt, Bosshardt Kommunikation
Tel: +41 (0)44 244 27 27
sb@bosshardt-kommunikation.ch
Mindestlöhne gemäss L-GAV in CHF pro Monat
detaillierte Angaben zu den Lohnkategorien siehe www.l-gav.ch
Lohnstufe | 2022 | 2023 |
---|---|---|
Kat. Ia (Mitarbeitende ohne Berufslehre) | 3'477.- | 3'582.- (Teuerungsausgleich) |
Kat. Ib (Mitarbeitende ohne Berufslehre, mit Progresso-Attest) | 3'682.- | 3'803.- (Teuerungsausgleich plus 10.-) |
Kat. II (Mitarbeitende mit eidg. Berufsattest o.ä.) | 3'793.- | 3'927.- (Teuerungsausgleich plus 20.-) |
Kat. IIIa (Mitarbeitende mit eidg. Fähigkeitszeugnis o.ä.) | 4'203.- | 4'369.- (Teuerungsausgleich plus 40.-) |
Kat. IIIb (Mitarbeitende mit eidg. Fähigkeitszeugnis und Weiterbildung) | 4'304.- | 4'473.- (Teuerungsausgleich plus 40.-) |
Kat. IV (Mitarbeitende mit einer Berufsprüfung) | 4'920.- | 5'108.- (Teuerungsausgleich plus 40.-) |
Praktikanten und Praktikantinnen | 2'216.- | 2'303.- (Teuerungsausgleich plus 20.-) |