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Verbot von Paritätsklauseln in der Hotellerie

In der Schweiz gilt das Gesetz der «Änderung des Bundesgesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)». Damit werden Paritätsklauseln in Verträgen bezüglich Preis, Verfügbarkeit oder Konditionen zwischen Online-Buchungsplattformen und Beherbergungsbetrieben endgültig verboten. Konkret bedeutet das für die Beherbergungsunternehmen: 

  • Aufhebung der Preisparitätsklausel: Betreiber von Online-Plattformen zur Buchung von Beherbergungsdienstleistungen dürfen Sie nicht mehr dazu verpflichten, auf deren Plattform denselben oder einen tieferen Preis anzubieten als den Gästen, die direkt bei Ihrem Beherbergungsbetrieb buchen.
  • Aufhebung der Verfügbarkeitsklausel: Unabhängig von Ihrem Vertrag mit dem Betreiber einer Online-Plattform dürfen Sie Zimmer exklusiv auf Ihren eigenen Plattformen (Webseite) anbieten, selbst wenn diese auf der Online-Plattform nicht mehr verfügbar sind. 
  • Aufhebung der Konditionsklausel: Unabhängig von Ihrem Vertrag mit dem Betreiber einer Online-Plattform dürfen Sie jegliche Konditionen exklusiv auf Ihren eigenen Plattformen (Webseite) anbieten. So dürfen Sie beispielsweise Valentinstags-, oder Osterangebote auf Ihrer Webseite anbieten, ohne dass diese Angebote auch auf den Onlineplattformen sichtbar sind.


GastroSuisse ist erfreut über das Inkrafttreten des Verbotes von Paritätsklauseln. Der Branchenverband setzt sich seit 2020 für eine Aufhebung der Paritätsklauseln durch Online-Plattformen zur Buchung von Beherbergungsdienstleistungen ein.

 
Die Digitalisierung bleibt ein wichtiger Entwicklungsschwerpunkt im Tourismus. Online-Plattformen sind diesbezüglich ein zentraler Bestandteil. Die Branche bleibt nach wie vor auf eine gute Zusammenarbeit mit den Anbietern von Buchungsplattformen angewiesen, um gemeinsam den Schweizer Tourismus voranzubringen. Die Gesetzesbestimmung trägt dazu bei, dass die Geschäftsbeziehungen nicht durch unlautere Mittel behindert werden.